Wichtiger Hinweis der VGem Altmühltal zum Behördengang 01/2022

Wichtiger Hinweis der VGem Altmühltal zum Behördengang aufgrund des Coronavirus

Zutritt nur mit 3G!

Für einen noch besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger gilt ab Dienstag, 04. Januar 2022 die sog. 3G-Regel für den Zugang zum Verwaltungsgebäude. Hierauf wurden die Kommunen in einem Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hingewiesen.

Die Umsetzung der 3G-Regel bedeutet, dass wir die Türe zum Amtsgebäude geschlossen halten. Bitte klingeln Sie und halten Sie Ihre Nachweise (gültige Impf-, Genesenen- oder Testnachweise) bereit. Sie werden dann von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern am Eingang abgeholt.

Nach wie vor sind beim Behördenbesuch die nachfolgenden Verhaltensregeln einzuhalten:

• Mindestabstand 1,5 Meter wahren!

• Im Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

• Händehygiene einhalten!

• Kontaktbeschränkungen beachten und einhalten!

• Bei Krankheitszeichen oder Kontakt mit Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen ist ein Besuch nicht gestattet!

 

Meinheim, 03. Januar 2022

Christian Wittmann

Geschäftsstellenleiter

Wichtiger Hinweis der VGem Altmühltal zum Behördengang aufgrund des Coronavirus

Nachdem in unserem Landkreis der Inzidenzwert unter 50 liegt, schließen wir uns den allgemeinen Regelungen an und öffnen unser Rathaus bis auf weiteres.

Für den Besuch des Passamtes ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig (Tel.-Nr. 09146/94294-26)!

Der Schutz der Besucher und der Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene werden wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Corona Virus gerecht.
Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein! Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst und alle anderen.

Bei einem Behördenbesuch sind deshalb die nachfolgenden Verhaltensregeln einzuhalten!
• Mindestabstand 1,5 Meter wahren!
• Im Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
• Händehygiene einhalten!
• Kontaktbeschränkungen beachten und einhalten!
• Bei Krankheitszeichen oder Kontakt mit Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen ist ein Besuch nicht gestattet!

Maximaler Zutritt:
Je 3 Personen im Erdgeschoss und im Obergeschoss!


Meinheim, 08. März 2021
Peter Knoll
Geschäftsstellenleiter

Aktuelle Informationen zur Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021

Als Folge der allgemein angeordneten Verlängerung des Lockdowns bleibt die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal bis zum 31.01.2021 geschlossen.

Der Publikumsverkehr wird auf das notwendige Minimum reduziert.
Deshalb besteht nur in absolut notwendigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten die Möglichkeit, telefonisch einen Besuchstermin zu vereinbaren.
In diesen konkreten Einzelfällen stehen das Einwohnermelde- und Standesamt unter der Telefonnummer 09146 / 94294-23 sowie das Passamt unter der Telefonnummer 09146 / 94294-26 zur Verfügung.

Meinheim, 07. Januar 2021
Peter Knoll
Geschäftsstellenleiter