Aktuelle Informationen zum Lockdown bis zum 10. Januar 2021

Als Folge des bundesweit angeordneten Lockdowns mit dem
Grundsatz „Wir bleiben zuhause“. bleibt auch die Geschäftsstelle
der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal in der Zeit


vom 16.12.2020 – 10.01.2021


geschlossen.
Der Publikumsverkehr wird auf das notwendige Minimum reduziert.
Deshalb besteht nur in absolut notwendigen und
unaufschiebbaren Angelegenheiten die Möglichkeit, telefonisch
einen Besuchstermin zu vereinbaren.
In diesen konkreten Einzelfällen stehen das Einwohnermelde- und
Standesamt unter der Telefonnummer 09146 / 94294-23 sowie
das Passamt unter der Telefonnummer 09146 / 94294-26 zur
Verfügung.


Meinheim, 15. Dezember 2020


Peter Knoll
Geschäftsstellenleiter

Aktueller Stand Kindergarten

Die Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten in Alesheim“ haben ihre Klage gegen die Gemeinde Alesheim vor dem Verwaltungsgericht Ansbach am 20. Oktober 2020 zurückgenommen.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Am 17.11.2020 fand vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die Verhandlung der Klage des Bürgerbegehrens „Alesheim wird Kindergartenstandort“ gegen die Gemeinde Alesheim statt.
Die Klage wurde mit Urteil vom selben Tag abgewiesen.

Die Urteilsbegründung erging am 11.12.2020. Sie ist als Anlage beigefügt.

 

Anlagen:

-Urteilsbegründung-

 

 

 

Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit beigefügtem Beschluss vom 01.07.2020 den Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“ abgewiesen.

Dies ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache.

Die von den drei Richtern gemachten Aussagen bestätigen jedoch die vom Gemeinderat getroffene Entscheidung, dass Bürgerbegehren in der vorliegenden Form als unzulässig abzulehnen.

Beschluss Verwaltungsgericht